NWB Steuer-TV | Darlehen eines Musikverlags
Weil sein Finanzamt ein Darlehen wie eine steuerpflichtige Einnahme behandelte, zog ein Komponist vor das Düsseldorfer Finanzgericht. Der Komponist war selbstständig tätig. Er hatte mit einem Musikverlag einen Vertrag abgeschlossen. Um für seine Kompositionen eine angemessene Bezahlung zu erhalten, war er bei der GEMA Mitglied. Diese zieht die urheberrechtlichen Entgelte bei den Radiosendern und anderen Nutzern ein und leitet sie an die Künstler weiter.
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